Das Wichtigste aus dem Steuerrecht - Mai 2004
Veröffentlicht:19.05.04Erweiterung der umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft des "Leistungsempfängers" bei Bauleistungen | ||||
Durch das Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 2004 wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
auf alle steuerpflichtigen Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (also z. B. Grundstücksveräußerungen),
sowie für Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung
von Bauwerken dienen, erweitert. Zu den Bauwerken zählen nicht nur Gebäude, sondern auch sämtliche mit dem Erdboden
verbundene aus Baustoffen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen. Zu den Bauleistungen zählen daher z. B. auch der Einbau von
Ladeneinbauten oder Gaststätteneinrichtungen, soweit sie mit dem Gebäude fest verbunden sind. Ausgenommen hiervon sind
Planungs- und Überwachungsleistungen.
Die Regelung tritt nach der Gesetzesfassung zu Beginn des Kalendervierteljahres in Kraft, das der Veröffentlichung
der entsprechenden Ermächtigung durch den EU-Ministerrat im EU-Amtsblatt folgt. Diese Ermächtigung wurde vom EU-Ministerrat am
30.3.2004 erteilt und am 31.3.2004 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat somit zum 1.4.2004 in Kraft. |
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Änderung bei der Umsatzsteuer im Immobilienbereich | ||||
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 und das Haushaltsbegleitgesetz 2004 sind wichtige Änderungen im Umsatzsteuerbereich gesetzlich festgeschrieben worden, die es mit einer Ausnahme (siehe Punkt 2) seit 1.1.2004 zu beachten gilt. Die Änderungen betreffen unternehmerisch tätige Parteien von Grundstückskaufverträgen.
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Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften neu geregelt | ||||
Durch die Neuregelung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 ist auch die Gesellschafter-Fremdfinanzierung geändert
worden. Ab dem Wirtschaftsjahr 2004 können demnach auch inländische Anteilseigner ihre Kapitalgesellschaft nur in sehr begrenztem
Rahmen mit steuerlich berücksichtigungsfähigem Fremdkapital ausstatten. So ist das Entgelt für die Fremdkapitalüberlassung
(Zinsen) i. d. R. nur insoweit abzugsfähig, als das Fremdkapital im Wirtschaftsjahr nicht das 1,5fache des dem Anteilseigner
zurechenbaren Eigenkapitals übersteigt. Das Gleiche gilt für Fremdkapital von Dritten z. B. Bankdarlehen , für
das der Anteilseigner Sicherheiten (Bürgschaften) stellt, was in der Praxis häufig vorkommt. |
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Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 verfassungswidrig | ||||
Vielfach wurde angezweifelt, inwieweit Spekulationsgewinne tatsächlich steuerlich erfasst werden, weil
sie von vielen Steuerpflichtigen in ihrer Steuererklärung gar nicht angegeben würden und eine Überprüfung der Steuererklärungen
im Hinblick auf nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Allgemeinen an rechtlichen und
tatsächlichen Kontrollhemmnissen scheitere. Das Steuererhebungsverfahren leide an strukturellen Mängeln. Solche Mängel und
die von ihnen ausgehende Ungleichheit in der steuerlichen Belastung können zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuerrechtsnorm führen. |
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Fahrtkostenzuschüsse für Job-Tickets | ||||
Die Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (sog. Job-Tickets) ist seit 1.1.2004 weggefallen.
Derartige Vorteile sind demnach grundsätzlich steuerpflichtig. |
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Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen | ||||
Mit den Beschlüssen vom 12.5.2003 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zweigrundsätzliche
Entscheidungen zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen getroffen. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen GrS 1/00 hat er
entschieden, dass wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge
vereinbart werden, dann nicht als dauernde Last steuerlich abziehbar sind, wenn sie nicht aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen
des übergebenen Vermögens bestritten werden können.
Veranlagungen sollen in derartigen Fällen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchgeführt werden. |
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Kind kauft Elternhaus Anspruch auf Eigenheimzulage | ||||
Nach dem Eigenheimzulagengesetz kann ein Bauherr bzw. Käufer für die Herstellung oder Anschaffung
eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung unter weiteren Voraussetzungen eine Eigenheimzulage in Anspruch nehmen. Demzufolge können
Erben bzw. Beschenkte einer Immobilie keine Eigenheimzulage beantragen. Um dennoch in den Genuss der Zulage zu gelangen, kann der
Erbberechtigte die Immobilie käuflich erwerben. |
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Bundestag verabschiedet modernes Wettbewerbsrecht | ||||
Der Deutsche Bundestag hat am 1.4.2004 die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
beschlossen.
Der Schutz der Privatsphäre hat so Vorrang vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige. Anrufe zu Hause sind nur dann zulässig,
wenn der Adressat etwa im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung vorher eingewilligt hat. |
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Ausbildungsplatzumlage: Das ist im Gesetzesentwurf geplant | ||||
Bei einem Mangel an Ausbildungsplätzen sollen Betriebe, die zu wenig ausbilden, künftig eine
Umlage zahlen. Diese wiederum kommt solchen Betrieben zugute, die über Bedarf ausbilden.
Nach Feststellung dieser Zahlen müssen dann alle Betriebe, in denen weniger als 7 % der
sozialpflichtig Beschäftigten Auszubildende sind, eine Ausbildungsabgabe zahlen. Empfänger der in den Fonds eingezahlten
Ausbildungsabgabe sollen die Betriebe sein, die bereits über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden oder zusätzliche Ausbildungsplätze
schaffen. Geplant ist hier eine Förderung von bis zu 7.500 Euro pro Jahr und Ausbildungsplatz.
Für Unternehmen, die sich über die voraussichtliche Höhe der Ausbildungsabgabe informieren möchten, finden im Internet unter www.DIHK.de einen Ausbildungsplatzabgaben-Rechner. |
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Werbung mit Treuepunkten | ||||
In der Praxis setzen bereits viele Unternehmen die Ausgabe von Treuepunkten zur Kundenbindung ein und werben
damit, dass eine vorgegebene Anzahl von Treuepunkten zum Erwerb bestimmter Waren zu besonders günstig erscheinenden Preisen berechtigt.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem entsprechenden Fall zu entscheiden, ob diese Art von Werbung wettbewerbswidrig ist. Die Richter kamen
zu folgendem Entschluss: |
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Nachfragepflicht der Bank bei verdächtiger Abhebung vom Bankkonto | ||||
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind Banken bei auffälligen Abhebungen von Konten
ihrer Privatkunden zu Kontrollen und Nachfragen verpflichtet. Kommt die Bank ihren Pflichten nicht nach, kann sie auch nicht die volle
Erstattung unbefugt abgehobener Gelder verlangen. |
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Kein Schadensausgleich zwischen Mietern bei Wasserschaden | ||||
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück
ausgehen, die das zumutbare Maß einer hinzunehmenden Beeinträchtigung überschreiten. |
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"Vereitelter" Zutrittswunsch des Vermieters als Kündigungsgrund | ||||
Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes schützt nicht nur die Eigentumsposition des Vermieters, sondern
auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Sache. Die Befugnisse von Mieter und Vermieter sind zuzuordnen und abzugrenzen. Ferner
sind die schutzwürdigen Interessen beider Seiten zu berücksichtigen und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. |
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Strafe bei Steuerhinterziehung trotz möglicher Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen |
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Das Bayerische Oberlandesgericht teilt in seiner Entscheidung v. 11.3.2003 mit, dass die durch die Nichtangabe von Einkünften aus der Veräußerung von Zero-Bonds sowie durch Nichtangabe von Spekulationsgewinnen begangenen Steuerhinterziehungen auch für den Fall strafbar sind, dass die zutreffenden Bestimmungen im Einkommensteuergesetz wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz verfassungswidrig sind. (BayObLG, Beschl. v. 11.3.2003 4 St RR 7/2003, rkr.) |
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Steuertermine | ||||
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Basiszinssatz / Verzugszinssatz |
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! |
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Verbraucherpreisindex (2000 = 100) |
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