Das Wichtigste aus dem Steuerrecht - August 2004
Veröffentlicht:20.07.04Das Alterseinkünftegesetz tritt zum 1.1.2005 in Kraft | ||||
Im Zentrum der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz steht die Gleichbehandlung aller
Versorgungsempfänger wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert durch Einführung der so genannten nachgelagerten
Besteuerung. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen im Einzelnen kurz aufgezeigt werden.
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Geldschenkung an Kinder schadet nicht beim Kindergeld | ||||
Kinder über 18 Jahre können unter weiteren Voraussetzungen im Kalenderjahr 2004 bis
zu 7.680 Euro an Einkünften und Bezügen erhalten, ohne dass die steuerlichen Vergünstigungen (Kindergeld, Kinderfreibetrag,
Kinderzulage bei der Eigenheimzulage usw.) entfallen. |
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Bei Steuerhinterziehung kann auch der Lieferant als Gehilfe haften | ||||
Für verkürzte Steuern haftet, wer eine Steuerhinterziehung begeht oder an einer solchen Tat
teilnimmt. Er kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. |
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"Nominell bestellter Geschäftsführer" haftet
neben dem "faktischen Geschäftsführer" |
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Eine Inhaftungnahme des nominell bestellten Geschäftsführers für die Steuerschulden der GmbH
kann auch dann von der Finanzbehörde in Betracht gezogen werden, wenn dieser lediglich als "Strohmann" eingesetzt worden ist.
Er kann sich nicht damit entschuldigen, dass er von der ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte fürngehalten wird und die
Geschäfte tatsächlich von einem anderen geführt worden sind. Ist der Geschäftsführer nicht in der Lage, sich
innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen und seiner Rechtsstellung gemäß zu handeln, so muss er als Geschäftsführer zurücktreten
und darf nicht im Rechtsverkehr den Eindruck erwecken, als sorge er für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte. |
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Verkauf des entgeltlich erworbenen Erbteils kann zu "Spekulationsgewinn" führen |
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Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Das führt dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks als "Spekulationsgewinn" steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist (von nicht mehr als zehn Jahren seit Erwerb des Erbteils) veräußert wird. Bei einem teilweise entgeltlichen Erwerb führt nur die Veräußerung des entgeltlich erworbenen Teils zu einem Spekulationsgewinn. |
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Praxisgebühren sind Betriebseinnahmen und keine durchlaufenden Posten | ||||
Der Vergütungsanspruch des Arztes gegenüber der Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder
Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich in Höhe der einbehaltenen Zuzahlungen (sog. Praxisgebühr) bei Abrechnung
seiner Leistungen. Zahlt der Versicherte trotz Mahnung die Praxisgebühr nicht, so treibt die Krankenkasse die Zuzahlung ein. Der Arzt
trägt damit kein Ausfallrisiko und sein Vergütungsanspruch bleibt in vollem Umfang erhalten. |
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Neues Wettbewerbsrecht zum 8.7.2004 in Kraft getreten | ||||
Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) über dessen Entwurf in der
Mai-Ausgabe 2004 berichtet wurde trat nunmehr zum 8.7.2004 in Kraft. Das Gesetz liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht und
setzt die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der wirtschaftsrechtlichen
Rahmenbedingungen fürt. Den Beitrag aus dem Monat Mai 2004 können Sie hier abrufen: |
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Ausschlussfristen in Reiseverträgen | ||||
Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Diese Ausschlussfrist trägt dem Umstand Rechnung, dass
der Reiseveranstalter in der Regel nach einem längeren Zeitraum Schwierigkeiten haben wird, die Berechtigung von Mängelrügen,
die etwa die Beförderung, die Unterkunft und Verpflegung oder die Organisation der Reise betreffen, festzustellen. |
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Kreditfinanzierter Anteilserwerb an einem geschlossenen Immobilienfonds | ||||
Im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes gelten der Fondsbeitritt und der im Zusammenhang damit von dem
Anlagevermittler angebahnte Kreditvertrag als verbundenes Geschäft. Die Bank muss sich deshalb alle Einwendungen entgegenhalten lassen,
die der Anleger gegen die Fondsverantwortlichen hat. Da diese bei Täuschung des Anlegers verpflichtet sind, ihn so zu stellen, als wäre
er dem Fonds nie beigetreten und hätte daher den Kreditvertrag nie geschlossen, hat die Bank keinen Zahlungsanspruch gegen den Anleger. |
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Internethändler müssen Kunden deutlich auf sämtliche
Kosten eines Angebots hinweisen |
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Wer den Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages anbietet, ist
dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Gerätepreis die für den Verbraucher mit dem Abschluss des Mobilfunkvertrages verbundenen
Kosten hinreichend deutlich zu machen. |
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Befristung eines Probearbeitsvertrags | ||||
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages
bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung
eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nicht
zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch
Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend festgelegt werden. |
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Kündigungsschutz im Kleinbetrieb | ||||
In sog. Kleinbetrieben, auf die also nicht das Kündigungsschutzgesetz zutrifft, ist es erforderlich,
dass das durch langjährige Beschäftigung entstandene Vertrauen im Falle einer Kündigung die gebotene Berücksichtigung
erfährt. So muss hier der Grund für Kündigungen gegenüber langjährig beschäftigten Arbeitnehmern auch
angesichts der Betriebszugehörigkeit "einleuchten". |
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Vererben Pflichtteil muss sein | ||||
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist verankert, dass Eltern ihre Kinder nicht vollständig enterben können.
So erhalten sie vom Erbe mindestens den so genannten Pflichtteil. Wertmäßig beträgt der Pflichtteil die Hälfte des
gesetzlichen Erbteils. Erbt ein Kind zu 1/3, so beträgt der Pflichtteil demnach 1/6. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und bedeutet
nicht, dass man einen bestimmten Gegenstand aus der Erbmasse bekommt. Bereits das kann ihn für den zu Leistenden zu einer empfindlichen
Last machen. |
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Rechnung ohne Steuernummer | ||||
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurden die Formvorschriften, die bei der Ausstellung einer
Rechnung gelten, verschärft. Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie seit dem 1.1.2004 neben weiteren
Formvorschriften auch die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. |
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Ausbildungspakt statt Ausbildungsplatzumlage | ||||
Nachdem die Bundesregierung einen sog. Ausbildungspakt mit Vertretern der Wirtschaft geschlossen hat, wird
das Gesetz zur Ausbildungsplatzumlage zunächst auf Eis gelegt. |
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Steuertermine | ||||
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Basiszinssatz / Verzugszinssatz |
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! |
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Verbraucherpreisindex (2000 = 100) |
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