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Verkauf über eBay
Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion
begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen möglichen
vorzeitigen Beendigung der Auktion nicht berührt.
Mit dem Ende der Laufzeit der Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt automatisch ein Kaufvertrag
zwischen diesem und dem Meistbietenden zustande. Demnach erklärt der Verkäufer schon beim Anbieten der Ware im Internet, dass er das
höchste wirksame Angebot annimmt.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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