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Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages
In einem Fall aus der Praxis war ein Arbeitnehmer zunächst aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Nach rund achtmonatiger Beschäftigungszeit
schlossen der Arbeitgeber, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter, und der Arbeitnehmer einen Geschäftsführerdienstvertrag.
Der Arbeitgeber kündigte diesen Dienstvertrag unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer vertrat nun die
Ansicht, dass das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis ruhend fortbestanden und nach
Kündigung des Rechtsverhältnisses wieder auflebte.
Das Bundesarbeitsgericht hat zu diesem Sachverhalt wie folgt entschieden: Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt
ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn
des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird. Aufgrund dieser Vermutung führt die Unklarheitenregel
bei vorformulierten Vertragsbedingungen nicht zu einer anderen Beurteilung. Durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird
das Schriftformerfordernis für den Auflösungsvertrag gewahrt.
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