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Irrtum bei der Beurteilung zur Sozialversicherungspflicht bei einem GmbH-Geschäftsführer
Gingen die Parteien beim Abschluss eines GmbH-Geschäftsführer-Dienstvertrags
irrtümlich von einer Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
als Arbeitnehmer aus, ist dieser beiderseitige Irrtum nach seiner
Aufdeckung als Störung der Vertragsgrundlage zu qualifizieren.
Dementsprechend muss der Anstellungsvertrag angepasst werden.
Dies hat zur Folge, dass der Geschäftsführer von der GmbH die
Herausgabe der vom Rentenversicherungsträger an sie erstatteten
Arbeitgeberbeiträge verlangen kann, um so die eingetretene
Versorgungslücke wieder schließen zu können.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
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