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Informationspflicht einer Bank zu Anlagerisiken
Nach der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
(WpDVerOV) müssen Informationen einschließlich Werbemitteilungen,
die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Privatkunden zugänglich machen,
ausreichend und in einer Art und Weise dargestellt sein, dass sie für den
angesprochenen Kundenkreis verständlich sind.
Das Gebot der Verständlichkeit erstreckt sich nicht nur auf das Textverständnis,
sondern verpflichtet die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auch, die Kommunikation
so zu gestalten, dass Durchschnittskunden den wesentlichen Sinn der Information
verstehen.
Mögliche Vorteile einer Wertpapierdienstleistung oder eines Finanzinstruments
dürfen nur hervorgehoben werden, wenn gleichzeitig eindeutig auf etwaige
damit einhergehende Risiken verwiesen wird.
In einem vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschiedenen Fall hatte
eine Bank auf ihrer Internetseite Genussscheine eines Solarparks angeboten.
Zwei konkrete Vorteile wurden in der Produktinformation besonders hervorgehoben.
Zum einen die hohe Verzinsung der Wertpapiere (5,65 % im Jahr) und zum zweiten
die vom Solarparkbetreiber zugunsten der Genussscheininhaber gestellten "Projektsicherheiten
im Rang nach der fremdfinanzierenden Bank". Zu den Risiken wurde nur kurz
und knapp informiert: Sicherheit - Risikoklasse bei der UmweltBank 3 von 5.
"Höheren Ertragserwartungen stehen höhere Risiken gegenüber;
Totalverlust weniger wahrscheinlich".
Die Richter des OLG entschieden, dass diese Angaben nicht den Informationspflichten
aus dem WpDVerOV gerecht werden. Nach ihrer Auffassung wird hier nicht hinreichend
deutlich, dass die Genussscheine keiner Einlagensicherung unterliegen, dass
bei Insolvenz des Solarparks ein Totalverlust droht und nachrangige Sicherheiten
bei hoher Fremdfinanzierung wenig werthaltig sind.
Bei der Verzinsung fehlt der Hinweis auf das Risiko von Kursverlusten bei steigendem
Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt. Außerdem ist für den Anleger gar
nicht erkennbar, was unter "Projektsicherheiten" konkret zu verstehen
ist.
Des Weiteren sind Vorteile und Risiken nicht in separaten, sondern in einem
gemeinsamen Dokument zu nennen. Eine Verweisung auf einen anderen Ort (insbesondere
einer Internetseite oder andere Informationsmaterialien) sind nicht ausreichend.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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