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Probezeit für eine Pensionszusage beim sog. Management-Buy-out
Die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer
einer Kapitalgesellschaft setzt im Allgemeinen die Einhaltung einer Probezeit voraus, um die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers
beurteilen zu können. Handelt es sich um eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, kann die Zusage überdies erst dann erteilt
werden, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft verlässlich abschätzbar ist.
Ein noch junges Unternehmen muss sich erst am Markt bewähren. Ein langfristiges finanzielles Engagement zugunsten des GmbH-Geschäftsführers
wie eine betriebliche Altersversorgung muss deshalb sorgfältig bedacht sein. Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu
handeln.
Die Dauer einer Probezeit zur Beurteilung der Fähigkeiten eines GmbH-Geschäftsführers hängt von den Besonderheiten des
Einzelfalles ab. Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten "aufgekauft" und führen diese Angestellten
den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer fort (sog. Management-Buy-out), so kann es
ausreichen, wenn bis zur Erteilung der Zusagen nur rund ein Jahr abgewartet wird.
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