Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank
Neues Bilanzrecht verabschiedet
Der Bundesrat hat am 3.4.2009 dem Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Dadurch werden mittelständische
Einzelkaufleute, die für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre
bestimmte Schwellenwerte (500.000 Umsatz und 50.000 Gewinn
pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, rückwirkend für
das Geschäftsjahr 2008 von der Verpflichtung zur Buchführung,
Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften
befreit. Diese Buchführungserleichterungen gelten jedoch weder für
Personen- noch für Kapitalgesellschaften.
Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH sind aber ebenfalls
Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen.
Kleine Kapitalgesellschaften brauchen ihren Jahresabschluss nicht von
einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die
Bilanz, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße
Kapitalgesellschaften können auf eine Reihe von Angaben verzichten,
die große Kapitalgesellschaften machen müssen, und dürfen
Bilanzpositionen zusammenfassen.
Als klein gelten künftig Kapitalgesellschaften, die nicht mehr als
rd. 4,8 Mio. Euro Bilanzsumme (bisher rd. 4 Mio. Euro), rd. 9,8 Mio. Euro
Umsatzerlöse (bisher rd. 8 Mio. Euro) bzw. 50 Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt aufweisen. Von den Kriterien muss eine
Kapitalgesellschaft mindestens zwei erfüllen, um als klein zu gelten.
Als mittelgroß gelten künftig solche Kapitalgesellschaften, die
nicht mehr als rd. 19,2 Mio. Euro Bilanzsumme (bisher rd. 16 Mio. Euro),
rd. 38,5 Mio. Euro Umsatzerlöse (bisher rd. 32 Mio. Euro) bzw. 250
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre
ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für
den Abschluss 2009 angewendet werden. Die Bilanzierungserleichterungen für
kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich
ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen
werden.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
© 2024 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!