Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank
Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen
Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000
betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern
nach vereinnahmten Entgelten berechnet (Istversteuerung). Durch das Gesetz
zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von
Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) wurde auch das
Umsatzsteuergesetz geändert.
Demnach tritt rückwirkend vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2011 an
die Stelle des Betrages von 250.000 der Betrag von 500.000 .
Die bisher nur in den neuen Bundesländern geltende Umsatzgrenze gilt
damit im gesamten Bundesgebiet. Das Bundesfinanzministerium hat dazu
folgende Festlegung getroffen:
- Die Genehmigung der Istversteuerung wird nur für Umsätze
erteilt, die nach dem 30.6.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender
Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 1.7.2009
enden, ist nicht möglich.
- Hinsichtlich des maßgeblichen Gesamtumsatzes wird ausschließlich auf den Umsatz des Kalenderjahres 2008 abgestellt, der für eine Genehmigung der Istversteuerung nach der Neuregelung nicht mehr als 500.000 betragen darf. Der im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2009 erzielte Gesamtumsatz bleibt außer Betracht.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
© 2025 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!