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Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen
Mit Urteil vom 14.5.2014 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine
Entscheidung über den Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen
nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).
Er entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass erhaltene Anzahlungen
für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare
Rechnung vorliegt, "endgültig verdient" sind. Somit ist eine
Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen
der HOAI nicht mehr möglich.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt die Auffassung des BFH. In seinem
Schreiben vom 13.5.2015 an die Bundesarchitektenkammer hat es eine Übergangsfrist
- entgegen erster Veröffentlichungen - für die Anwendung eingeräumt.
Die Entscheidung ist erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 und damit nicht rückwirkend
anzuwenden. Nach den Grundsätzen der Entscheidung kann der im Jahr 2015
entstandene Gewinn zudem gleichmäßig auf 2015 und 2016 oder auf 2015,
2016 und 2017 verteilt werden.
Anmerkung: Das BMF führt weiter aus, dass diese Regelung neben Abschlagszahlungen
auf Grundlage der HOAI auch auf alle Abschlagszahlungen nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch anzuwenden ist. Demnach sind nunmehr alle bilanzierenden Unternehmen,
die Abschlagszahlungen in Rechnung stellen, von dieser Regelung betroffen.
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