Steuerberatung für Privatpersonen

Sie leben und studieren in Berlin Mitte, kümmern sich als Vollzeit-Mutter oder Vater im Prenzlauer Berg um Ihre Kleinen, genießen Ihre Pension in Berlin Friedenau, arbeiten als Angestellte am Postsdamer Platz oder in Berlin Köpenick? Sie arbeiten als Verkäuferin in Berlin Charlottenburg, als Kellner in Berlin Kreuzberg oder als Straßenbahnfahrerin in Berlin Pankow?

Auch Sie als Privatperson müssen viele bürokratische Verpflichtungen erfüllen - und das alles neben Familie, Beruf, Haushalt...!

Auch von Ihnen erwarten die Berliner Verwaltungen, dass Sie die gesetzlichen Fristen und Termine kennen und einhalten. Wir lösen Ihr Problem, denn wir machen das gerne, was Ihnen vielleicht den Schlaf raubt! Deshalb entlasten Sie sich, nutzen Sie unsere Steuerberatung im Herzen Berlins und delegieren Sie an uns!

Wir betreuen nicht nur große Firmen sondern sind auch für Ihre privaten Steuerangelegenheiten da, denn Einnahmen aus Beteiligungen, freiberuflicher Tätigkeit oder Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz oder Renten können die Einkommenssteuererklärung zur Herausforderung machen.

Wir sorgen dafür, dass Sie ein optimales steuerliches Ergebnis erzielen.

  • Das tun wir für Sie...
    • Wir erstellen Ihre Steuererklärung, übernehmen sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt und prüfen Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit – damit Sie Zeit haben für die schönen Dinge des Lebens!
    • Zur Vorbereitung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung nutzen Sie bitte unsere Checkliste. Sie gibt Ihnen einen Überblick und hat 31 Punkte und eignet sich hervorragend als Register für Ihren Steuerordner!

Wer muss eine Einkommensteuererklärung einreichen?

Hier einige Grundsätze:

Arbeitnehmer/innen, die als Ehegatten die Steuerklassen III und V verwenden

Arbeitnehmer/innen, die die Steuerklasse VI verwenden

Arbeitnehmer/innen mit Nebeneinkünften

Arbeitnehmer/innen mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder anderen sogenannten Entgeltersatzleistungen

Arbeitnehmer/ innen die einen Lohnsteuerfreibetrag für die monatliche Lohnabrechnung benutzen

Als Rentner oder Bezieher anderer Einkünfte sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte den Gesamtbetrag aller Einkünfte als Ledige/r von derzeit 8.000,00 €, als Ehegatten 16.000 € im Jahr übersteigen.

Gern prüfen wir für Sie individuell die Erklärungspflicht.

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GPS: 52.5177, 13.4061
Telefon: +49 30 247 256 00

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