Steuerberatung für Unternehmer

Ich betreue seit vielen Jahren Unternehmen verschiedener Branchen aus Berlin und der Umgebung. Sie sind vielseitig in Ihrer Größe und Struktur und erhalten persönliche Steuerberatung aus einer Hand.

Ob Handwerksbetrieb aus Berlin Kreuzberg, Ingenieur GmbH aus Berlin Wilmersdorf, Dentallabore aus Berlin Steglitz, Werbespezialisten aus Berlin Lichtenberg, Einzelhändler aus Berlin Friedrichshain, die Marketingagentur aus Berlin Prenzlauer Berg, Immobilienmakler aus Berlin Pankow, Apotheken im ganzen Stadtgebiet und Berliner Umland, IT Systemberater aus Berlin Treptow, Unternehmensberater aus Berlin Mitte... Diese und andere Gewerbetreibenden, die als Einzelunternehmer, oder als Gesellschafter / Geschäftsführer einer GbR, OHG oder GmbH tätig sind, betreuen wir von der Gründungsidee an.

Ziel unserer Arbeit ist die zukunftsorientierte und langfristige Optimierung Ihres Unternehmens.

  • Wer ist umsatzsteuerlich ein Unternehmer?
  • Antwort gibt ein Auszug aus § 2 des Umsatzsteuergesetzes:

    Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
  • Wer betreibt einkommensteuerlich ein gewerbliches Unternehmen?
  • Gemäß dem bürgerlichen Recht:

    "Ein eingerichteter und in Tätigkeit befindlicher Betrieb, der die Voraussetzungen eines Gewerbes erfüllt, ist gemäß § 823 I BGB (unerlaubte Handlung) als "sonstiges Recht" gegen rechtswidrige Eingriffe geschützt."

    Gemäß dem Einkommensteuerrecht:

    "Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes, noch als andere selbstständige Arbeit im Sinn des Einkommensteuerrechts anzusehen ist und den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet. Als Gewerbebetrieb gilt stets die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene gewerbliche Tätigkeit einer OHG, KG, anderen Personengesellschaft sowie einer gewerblich geprägten Personengesellschaft. Kein Gewerbebetrieb (weil nicht mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen) ist eine Betätigung, die nur eine Minderung der Steuern vom Einkommen verursachen soll (Verlustzuweisungsgesellschaft)."

    Gemäß dem Gewerbesteuerrecht:

    Gewerbebetrieb im Sinn des EStG ist Gegenstand der Gewerbesteuer, wenn er im Inland als stehendes Gewerbe oder Reisegewerbe ausgeübt wird (§§ 2 I, 35a GewStG).
  • Es gibt vier Arten von Gewerbebetrieben...
  • (1) bei Einzelgewerbetreibenden: Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit (Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit)

    (2) bei Personengesellschaften: Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, sofern die Tätigkeit gewerblicher Natur ist oder gemäß § 15 III Nr. 2 EStG als gewerblich geprägt gilt;

    (3) bei Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten juristischen Personen: Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 II GewStG);

    (4) bei sonstigen juristischen Personen des Privatrechts und bei Vereinen: Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 2 III GewStG; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).

Von der Gründung an sind wir für Sie da!

Denn damit Ihre Geschäftsidee Wirklichkeit wird, müssen Formalien erfüllt, Anträge gestellt und Verträge geschlossen werden.

  • Das tun wir für Sie...
    • Standort- und Rechtsformwahl
    • Gewerbeanmeldung beim Bezirksamt
    • Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
    • Antrag auf Existenzgründungszuschuss
    • Erfolgsplanung für Ihren Kredit

Buchführung und Controlling

Anhand Ihrer Belege und Aufzeichnungen wird Ihre Buchführung erstellt. Sie erhalten konkrete Auswertungen und kennen den Erfolg Ihres Unternehmens. Für Ergebnisanalysen können mehrjährige Ergebnisvergleiche erstellt werden. Ihre Buchführung soll Sie nicht von Ihrem Kerngeschäft abhalten.

  • Das tun wir für Sie...
    • Einrichtung Ihrer Buchhaltung
    • Beratung zu umsatzsteuerlich korrekter Rechnungstellung
    • BWA, Ergebnisvergleiche mit dem Vorjahr und Soll-Ist Vergleiche
    • Umsatzsteueranmeldungen
    • Offene-Posten-Buchführung
    • Anlagenbuchführung für Ihr Betriebsvermögen

Checklisten und weitere Informationen

Ich habe einige hilfreiche Checklisten und Informationen für Sie als Unternehmer zusammengestellt, die Sie sich hier thematisch sortiert ansehen und ausdrucken können:

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Steuerberaterin Gräber in Berlin MitteSteuerberaterin
Constanze Gräber
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GPS: 52.5177, 13.4061
Telefon: +49 30 247 256 00

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