Checklisten und Informationen für Freiberufler
Hier habe ich Ihnen einige Checklisten und nützliche Hilfen für Ihre Tätigkeit als Freiberufler zusammengestellt.
Künstlereigenschaft, Existenzgründung, Kapitalbedarf für Freiberufler
Verbinden Sie Ihr Geschäftskonzept mit geplanten Ergebnissen und erkennen Sie Ihren Kapitalbedarf für Investitionen und für Betriebsmittel.
Hier finden Sie Anregungen und Strukturen dafür:
Für Ihr Rechnungswesen
Die formale Ordnungsmäßigkeit Ihrer Belege ist Voraussetzung für deren steuerliche Berücksichtigung. Nur eine Rechnung mit allen Bestandteilen führt zum Vorsteuerabzug und ein Geschäftspartner kann die Bezahlung einer Rechnung hinauszögern, bis ein formaler Mangel beseitigt worden ist.
- Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen und offene Ladenkassen
316 KB - Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.1.2014
200 KB - Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.10.2013 inkl. Muster Gelangensbestätigung
498 KB - Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD)
552 KB - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b UStG
270 KB - Ausstellung von Rechnungen – Änderungen durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz
262 KB - Rechnungsbestandteile gemäß § 14 UStG
267 KB - Prüfung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen
119 KB - Grundsatz zur Rechnungsausstellung - Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011
525 KB - Weiterberechnung von Auslagen an den Auftraggeber
268 KB - Sonderinformation zum EU-Mehrwertsteuer-Paket
98 KB - Verfahrensdokumentation
308 KB
Reisekosten In – und Ausland
- Auslandsreisekosten 2024
814 KB - Auslandsreisekosten 2023
748 KB - Auslandsreisekosten 2021
757 KB - Auslandsreisekosten 2020
352 KB - Auslandsreisekosten 2019
357 KB - Auslandsreisekosten 2018
309 KB - Auslandsreisekosten 2017
297 KB - Auslandsreisekosten 2015
147 KB - Auslandsreisekosten 2014
139 KB - Das neue Reisekostenrecht 2014
556 KB - Reisekostenabrechnung 2013
190 KB - Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse
338 KB
Die steuerliche Anerkennung von Reisekosten ist an den Nachweis der beruflichen Veranlassung geknüpft.
Bewirtungen, Spesen, Geschenke
- Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben
743 KB - Bewirtungsaufwendungen
266 KB - Bewirtungsformular
57 KB - Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer
263 KB - Kleine und große Geschenke erhalten die Freundschaft
104 KB
Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ist an den Nachweis der beruflichen Veranlassung geknüpft.
Betriebsprüfungen
Ihr Auto
Freiberufler, die ein Fahrzeug in Ihrem Betriebsvermögen halten und das Fahrzeug beruflich und privat nutzen, müssen für den privaten Nutzungsanteil den sogenannten Eigenverbrauch berechnen und versteuern. Grundsätzlich darf der Steuerpflichtige zwischen der 1%-Regel und der Fahrtenbuchmethode wählen. Für Unternehmer gilt das nur dann, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt. Um das nachzuweisen, sollten genaue Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 3 Monaten geführt werden. Danach kann die Privatnutzung durch die 1% Regel ermittelt werden. Liegt der betriebliche Nutzungsanteil unter 51% darf die 1%-Regel nicht verwendet werden, sondern die Kosten werden anhand der tatsächlich im Kalenderjahr privat und betrieblich gefahrenen Kilometer aufgeteilt. Für diese Aufteilung ist das Fahrtenbuch eine sichere Lösung.
Als Arbeitgeber
- Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmer bzw. Minijobber
747 KB - Home-Office-Pauschale
759 KB - Inflationsausgleichsprämie
735 KB - Steuertermine und Sozialversicherungstermine 2018
312 KB - Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Reisekosten bei der Gewinnermittlung ab 1.1.2014
318 KB - Beschäftigung von Ferienjobbern
189 KB - Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmer bzw. Minijobber
177 KB - Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmer bzw. Minijobber ab 1.1.2015
216 KB - Minijob: Umwandlung eines alten 400-€-Minijob
in einen neuen 450-€-Minijob
181 KB - Bundesregierung beschließt Mindestlohn ab 1.1.2015
176 KB - Beitragsbemessungsgrenzen 2011-2017
235 KB - Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
295 KB - Sozialversicherung für Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland
180 KB - Themeninfo zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013
576 KB - Sonderinformation zur Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber
475 KB - Sachbezüge - Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
537 KB - Sonderinformation zur Beschäftigung von Arbeitnehmern bzw. Minijobbern aus dem Ausland
475 KB - Lohnsteuerliche Behandlung von selbst getragenen Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
266 KB - Neue Regeln durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit seit dem 1.8.2004
89 KB
Ihre Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist Ihrer Geschäftsunterlagen beträgt 6 bzw. 10 Jahre. Diese Frist beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in Ihre Aufzeichnungen vorgenommen worden ist oder in dem Sie den Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt haben.
Bitte beachten Sie eine wichtige Einschränkung:
Ihre Unterlagen müssen bei schwebenden Verfahren auch nach Ablauf der dargestellten Fristen aufbewahrt werden.
Beispiele:
- eine begonnene Außenprüfung
- eine vorläufige Steuerfestsetzung
- anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen
- ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren
- Begründung von Anträgen an ein Finanzamt
Hier finden Sie eine Übersicht der vielfältigen Unterlagen, die Sie aktuell vernichten können:
Weitere wichtige Themen
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